Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Beratung, Planung und Ausführung von Fassadenarbeiten – insbesondere Aussenwärmedämmung, hinterlüftete Fassaden, Verputzarbeiten, Anstrich, Reinigung, Instandsetzung, Betonsanierung und Gerüstbau – zwischen der RTB Group GmbH und ihren Kundinnen und Kunden. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Offerte und Vertragsschluss
Offerten sind während 30 Tagen gültig, sofern nichts anderes vermerkt ist. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragserteilung oder mit dem Beginn der Ausführung zustande. Massgebend für den Leistungsumfang ist die Offerte samt Leistungsbeschrieb.
3. Leistungsumfang und Termine
Termine werden nach Auftragserteilung vereinbart. Putz-, Maler- und Dämmarbeiten sind witterungsabhängig; bei Temperaturen unter etwa 5 °C, bei Frost oder anhaltender Nässe wird die Ausführung unterbrochen. Daraus entstehende Verschiebungen begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz. Verbindliche Termine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4. Mitwirkung der Bauherrschaft
Die Bauherrschaft stellt Zugang zum Objekt, Strom- und Wasseranschluss sowie Abstellflächen für Gerüst und Material zur Verfügung und informiert allfällige Mietparteien. Erforderliche Bewilligungen der Gemeinde holen wir auf Wunsch ein; die Gebühren gehen zulasten der Bauherrschaft.
5. Unvorhersehbare Feststellungen
Zeigt sich nach dem Entfernen von Putz, Bekleidung oder Anstrich ein Schaden, der bei der Aufnahme nicht erkennbar war, informieren wir die Bauherrschaft unverzüglich. Der Mehraufwand wird vor der Ausführung schriftlich vereinbart.
6. Preise und Zahlung
Es gelten die Preise gemäss Offerte zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Teilzahlungen nach Baufortschritt sind zulässig, sofern in der Offerte vorgesehen. Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.
7. Abnahme und Mängel
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme mit Protokoll. Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts; für gelieferte Produkte gelten ergänzend die Garantien der jeweiligen Hersteller.
8. Eigentumsvorbehalt
Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum, soweit dies rechtlich zulässig ist.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Dietikon, der Sitz der RTB Group GmbH, soweit nicht zwingende Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.
Stand: August 2026 · Diese Vorlage ist vor Veröffentlichung rechtlich zu prüfen.