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Gebäudetyp

Metallfassade am Wohnhaus – Sanierung im bewohnten Zustand

Mehrgeschossiges Wohngebäude mit sanierter Fassade

Am Mehrfamilienhaus ist die Fassade selten das Schwierige – der bewohnte Zustand ist es. Etappierung, Zugänglichkeit der Balkone, Brandschutz ab Gebäudehöhe und eine verlässliche Information der Bewohnerschaft entscheiden, ob eine Sanierung ruhig verläuft.

Etappieren statt einhüllen

Ein bewohntes Mehrfamilienhaus wird nicht in einem Zug eingerüstet und fertiggestellt, sondern in Etappen – meist fassadenweise. Das hält die Beeinträchtigung pro Wohnung kurz, erlaubt es, Balkone abschnittsweise wieder freizugeben, und verteilt die Anlieferung über die Bauzeit statt in eine Spitze.

Die Etappierung gehört in die Planung, nicht in die Ausführung: Wo steht das Gerüst wann, welche Wohnungen sind betroffen, wann sind Balkone gesperrt, wie werden Zugänge, Velo- und Abstellplätze geführt. Wer das vorab festlegt, kann es kommunizieren – und muss es später nicht erklären.

Balkone, Laubengänge, Anschlüsse

Im Wohnbau liegt der Aufwand in den Anschlüssen. Balkonplatten durchstossen die Dämmebene und sind konstruktive Wärmebrücken, Laubengänge und Vordächer unterbrechen die Fassadenfläche, Storenkästen, Lüftungsgitter und Anschlüsse von Küchen- und Badabluft müssen sauber in die neue Ebene geführt werden.

Jeder dieser Punkte ist ein Detail in der Werkplanung und eine Position in der Offerte. Bei gleicher Fassadenfläche unterscheidet sich ein glatter Riegelbau von einem Bau mit umlaufenden Balkonen erheblich im Aufwand – das ist der häufigste Grund, warum zwei Offerten für scheinbar ähnliche Objekte weit auseinanderliegen.

Auch die Fensterfrage stellt sich hier: Solange das Gerüst steht, ist der Fensterersatz ungleich günstiger als später. Wer beides in eine Bauphase legt, spart Gerüst und Einrichtung ein zweites Mal – und vermeidet, dass eine neue Fassade wegen alter Fenster erneut geöffnet wird.

Brandschutz ab Gebäudehöhe

Mit der Gebäudehöhe steigen die Anforderungen. Ab bestimmten Höhen verlangen die Brandschutzvorschriften nicht brennbare Dämmung und horizontale Brandriegel, die die Hinterlüftungsebene geschossweise unterteilen, damit die Luftschicht im Brandfall nicht wie ein Kamin wirkt.

Diese Anforderung bestimmt die Systemwahl und muss vor der Materialbestellung geklärt sein – gemeinsam mit Bauleitung und Brandschutzfachperson. Nachträglich ist sie nicht mehr erfüllbar, ohne die Bekleidung wieder zu öffnen. Bei Wohnbauten mit Laubengängen und Fluchtwegen kommen zusätzliche Anforderungen an die Ausbildung der Anschlüsse dazu.

Was die Bewohnerschaft merkt

Ehrlich benannt: Gerüst vor den Fenstern über Wochen, Bohrgeräusche beim Setzen der Konsolen in den Kernzeiten, zeitweise gesperrte Balkone und eingeschränkte Aussicht. Eingriffe in die Wohnung gibt es bei einer reinen Fassadensanierung nicht – ausser beim Fensterersatz, der separat terminiert wird.

Was hilft, ist Verlässlichkeit: ein Etappenplan mit Daten, eine Ansprechperson auf der Baustelle, Ankündigung lauter Arbeiten und die Einhaltung der Ruhezeiten. Wir stellen den Etappenplan zur Verfügung, damit die Verwaltung ihn weitergeben kann; das nimmt einen grossen Teil der Rückfragen vorweg.

Sicherheit gehört ebenfalls dazu: Ein Gerüst an einem bewohnten Haus wird über Nacht gegen unbefugtes Besteigen gesichert, Zugänge werden freigehalten, Materiallagerung erfolgt so, dass Rettungswege offen bleiben.

Warum sich die Massnahme rechnet

Der wirtschaftliche Teil liegt selten in der Bekleidung, sondern in der Dämmebene darunter. Wird die Hülle energetisch verbessert, sinkt der Heizwärmebedarf dauerhaft; die Massnahme wirkt über Jahrzehnte und ist über das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen förderfähig. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein.

Dazu kommt der Unterhalt: Eine hinterlüftete Metallfassade braucht keinen Anstrichzyklus und ist mechanisch robust – an Sockelzonen, Einfahrten und Veloabstellplätzen ein spürbarer Unterschied. Für Eigentümerschaften mit langem Anlagehorizont ist das der eigentliche Grund für Metall, nicht die Optik.

Häufige Fragen

Metallfassade am Wohnhaus – kurz beantwortet

Müssen Wohnungen während der Fassadensanierung leerstehen?
Nein. Eine Fassadensanierung findet ausserhalb der Wohnung statt; Zugang in die Wohnung braucht es nur bei Fensterersatz oder bei Arbeiten an Storenkästen. Einschränkungen betreffen Balkone, Aussicht und Lärm in den Kernzeiten – planbar, wenn etappiert wird.
Wie lange dauert eine Fassadensanierung am Mehrfamilienhaus?
Das hängt von Fläche, Etappierung, Anzahl Balkone und Zugänglichkeit ab, ausserdem von der Lieferfrist der Bleche. Eine belastbare Aussage entsteht nach der Aufnahme mit Etappenplan – Angaben ohne Objektkenntnis wären geraten.
Können Balkone während der Arbeiten genutzt werden?
Abschnittsweise. In der Etappe, in der an der jeweiligen Fassadenseite gearbeitet wird, sind sie gesperrt; danach werden sie wieder freigegeben. Genau dafür ist der Etappenplan da – er macht die Sperrzeiten pro Wohnung vorhersehbar.
Lohnt sich Metall gegenüber einem verputzten Wärmedämmverbundsystem?
Über die Erstinvestition betrachtet ist das Verbundsystem günstiger. Über die Nutzungsdauer verschiebt sich das Bild: keine Anstrichzyklen, robuste Sockelzonen, austauschbare Einzelelemente und eine hinterlüftete, trockene Dämmebene. Entscheidend ist der Anlagehorizont der Eigentümerschaft.

Weiterführend

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