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Aluminium-Verbundplatten: Kernmaterial und Brandverhalten

Zwei dünne Aluminiumdecklagen, dazwischen ein Kern: Von aussen sehen alle Verbundplatten gleich aus. Über ihr Brandverhalten entscheidet allein, woraus der Kern besteht.

Aufbau einer Verbundplatte

Aluminium-Verbundplatten bestehen aus zwei Aluminiumdecklagen von meist 0,5 mm Stärke und einem Kern dazwischen. Das Ergebnis ist eine leichte, sehr ebene Platte von typischerweise 4 mm Gesamtstärke, die sich fräsen und zu Kassetten abkanten lässt. Deshalb ist sie an Bürobauten, Eingangspartien und Untersichten weit verbreitet.

Wer die Platte nur von aussen betrachtet, sieht die Beschichtung der Decklage. Was im Kern steckt, zeigt erst das Datenblatt – und genau dort liegt der Unterschied, der für die Bewilligung entscheidet.

Drei Kernarten

  • Polyethylen-Kern (PE): Der ursprüngliche Kern. Leicht und günstig, aber brennbar. An Fassaden mittelhoher und hoher Gebäude ist er heute nicht mehr zulässig und wird in der Schweiz kaum noch verbaut.
  • Mineralisch gefüllter Kern (oft «FR» genannt): Der Kunststoffanteil ist stark reduziert, der Rest mineralischer Füllstoff. Deutlich besseres Brandverhalten, für viele Gebäudekategorien zugelassen.
  • Nichtbrennbarer Kern (A2): Fast vollständig mineralisch. Diese Platten erfüllen die höchsten Anforderungen und sind für Hochhäuser und Fluchtwegbereiche gedacht.

Was die Brandschutzvorschriften verlangen

Die Brandschutzvorschriften der VKF knüpfen die Anforderungen an die Aussenwand an die Gebäudehöhe und Nutzung. Bei Gebäuden geringer Höhe ist der Spielraum am grössten. Bei mittelhohen Gebäuden kommen Anforderungen an die Brennbarkeit der Bekleidung und an Brandriegel in der Hinterlüftungsebene hinzu. Bei Hochhäusern müssen die Bestandteile der Aussenwand grundsätzlich nichtbrennbar sein.

Wichtig ist: Beurteilt wird nicht die Platte allein, sondern der ganze Aufbau – Bekleidung, Unterkonstruktion, Dämmung und Hinterlüftung. Eine nichtbrennbare Platte auf einer brennbaren Dämmung erfüllt die Anforderung nicht. Mehr zu den Grundlagen steht im Beitrag über Brandschutzanforderungen an der Fassade.

Bestand prüfen

An Gebäuden aus den Neunziger- und frühen Zweitausenderjahren sind Verbundplatten mit PE-Kern verbaut worden. Bei einer Sanierung oder Umnutzung lohnt es sich, das Kernmaterial festzustellen – über die Unterlagen oder eine Probe am Plattenrand, wo der Kern im Querschnitt sichtbar ist. Ändert sich die Nutzung oder wird aufgestockt, gelten oft die Anforderungen der neuen Gebäudekategorie.

Verarbeitung auf der Baustelle

  • Beim Fräsen und Abkanten darf der Kern nicht beschädigt werden, sonst verliert die Kassette an Steifigkeit.
  • Offene Schnittkanten an Rändern und Durchdringungen sind so auszubilden, wie es der Hersteller für die Zulassung vorgibt.
  • Die Wärmedehnung der Aluminiumdecklagen verlangt Fest- und Gleitpunkte wie bei jedem Aluminiumblech.
  • Die Folie auf der Sichtseite wird erst nach der Montage abgezogen, aber nicht zu spät – UV-Licht kann sie mit der Zeit festbacken.

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Welche Oberflächen und Systeme es bei Aluminium sonst gibt, zeigt die Themenseite Aluminiumfassade. Welche Bauart zu Ihrem Gebäude passt, klären wir anhand der Pläne – als Planungsbeitrag, als Materiallieferant oder als Montagebetrieb für Metallfassaden.

22. September 2026 · 3 Min. Lesezeit

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