Förderung für die Fassadensanierung: Gebäudeprogramm, GEAK und Steuern
Wer die Fassade dämmt, kann in der Schweiz mit Förderbeiträgen und Steuerabzügen rechnen. Die wichtigste Regel ist einfach und wird trotzdem oft verpasst: zuerst das Gesuch, dann der Bau.
Das Gebäudeprogramm
Bund und Kantone fördern energetische Sanierungen gemeinsam über das Gebäudeprogramm. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle – Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich – gehört zu den zentralen Massnahmen. Die Kantone setzen das Programm um und legen Beitragssätze und Bedingungen fest. Deshalb unterscheiden sich die Beträge von Kanton zu Kanton, das Grundprinzip ist aber überall gleich.
Die üblichen Bedingungen
- Gesuch vor Baubeginn: Das Fördergesuch muss eingereicht und in vielen Kantonen bewilligt sein, bevor die Arbeiten beginnen. Wer zuerst baut, verliert den Anspruch.
- Zielwert für die Dämmung: Gefördert wird nur, wenn das sanierte Bauteil einen bestimmten U-Wert erreicht. Für Wände liegt die Anforderung in der Regel bei höchstens 0,20 W/m²K; der Kanton legt den genauen Wert fest.
- Mindestgrösse: Viele Kantone verlangen eine Mindestfläche oder einen Mindestbeitrag pro Gesuch.
- Bestehende Bauten: Gefördert werden Gebäude, die vor einem bestimmten Jahr bewilligt wurden, nicht Neubauten.
GEAK und GEAK Plus
Der Gebäudeenergieausweis der Kantone bewertet Hülle und Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes. Der GEAK Plus enthält zusätzlich einen Beratungsbericht mit Sanierungsvarianten. Einige Kantone verlangen ihn ab einer bestimmten Fördersumme, andere fördern ihn selbst. Auch ohne Pflicht ist er nützlich: Er zeigt, ob die Fassade die richtige erste Massnahme ist oder ob Fenster, Dach oder Heizung mehr bringen.
Steuerabzug
Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, können bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen wie Unterhaltskosten vom Einkommen abgezogen werden. Förderbeiträge werden dabei von den abziehbaren Kosten abgezogen. Unter bestimmten Bedingungen lassen sich die Kosten auf mehrere Steuerperioden verteilen. Die Details regelt die Steuerverwaltung; bei grösseren Sanierungen lohnt die Planung mit einer Fachperson.
Was wir für das Gesuch liefern
Für das Fördergesuch braucht es technische Angaben: Fläche des sanierten Bauteils, Aufbau vorher und nachher, U-Wert-Berechnung und oft Fotos des Zustands. Diese Angaben liefern wir mit der Offerte, damit das Gesuch rechtzeitig eingereicht werden kann. Bei einer hinterlüfteten Metallfassade ergibt sich der U-Wert aus Dämmstoff, Dämmstärke und den Wärmebrücken der Unterkonstruktion – thermisch getrennte Konsolen verbessern ihn spürbar. Siehe dazu den Beitrag Wärmebrücken an Konsolen vermeiden.
Reihenfolge einhalten
- Zustand aufnehmen, Varianten klären, eventuell GEAK Plus.
- Offerte mit technischen Angaben einholen.
- Fördergesuch einreichen und Zusage abwarten.
- Bauen.
- Abschluss melden, Belege einreichen, Beitrag auslösen.
Wie wir eine Fassadenrenovation angehen und welche Kosten dabei anfallen, zeigt die Seite Metallfassade Kosten.
22. September 2026 · 3 Min. Lesezeit